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Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto Tvöd

11. 1 Vorbemerkungen Die Regelung in § 11 über Arbeitszeitkonten stellt die konsequente Verfolgung des Ziels des TV-V dar, ein möglichst großes Maß an Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung und der betrieblichen Gestaltungsspielräume zuzulassen. So ist ein Arbeitszeitkonto z. B. Arbeitszeitkonto -»  dbb beamtenbund und tarifunion. Voraussetzung dafür, Entgelte in Zeit umzuwandeln und zugunsten des Arbeitnehmers zu verbuchen ( § 10 Abs. 1 Satz 4), aber auch dafür, den Ausgleichszeitraum eines Jahres für die Berechnung des Durchschnitts der Arbeitszeit ( § 8 Abs. 2 Satz 1) dort zu nutzen, wo keine Dienstplanung über einen so langen Zeitraum erfolgt. Andererseits bedeutet das Arbeitszeitkonto für die Arbeitnehmer mehr Arbeitszeitsouveränität als Gegenstück zur Arbeitszeitflexibilität für die Arbeitgeber. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, die betrieblichen Kapazitäten besser an schwankenden Bedarf anzupassen. 2 Einrichtung des Arbeitszeitkontos (Absatz 1) Gemäß Abs. 1 Satz 1 kann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden.

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Darüber hinaus sind weitere Regelungen denkbar und möglich. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Kontenrahmen sind Bestimmungen über ein sog. "Ampelkonto" empfehlenswert. Damit ist gemeint, dass bis zu einem bestimmten Zeitguthaben ("grüner Bereich") die freie Verfügbarkeit des Arbeitnehmers gegeben ist. Dienstvereinbarung arbeitszeitkonto tvöd befristet. Im "gelben Bereich" wird darauf hingewirkt, dass der Arbeitnehmer sein Guthaben abbaut. Im "roten Bereich", dicht an der Obergrenze des Guthabens, kann der Arbeitgeber im vorzugebenden Rahmen den Freizeitausgleich zum Abbau des Guthabens anordnen. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich TVöD Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen Meistgelesene beiträge Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine

Nach Buchst. b die Anmeldefristen für das Abbuchen von Zeitguthaben, die nach dem Umfang des beantragten Freizeitausgleichs gestaffelt sein sollen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass eine längere zusammenhängende Freistellung bei größeren Zeitguthaben eines größeren organisatorischen Aufwandes im Betrieb bedarf als eine kürzere – ggf. nur stundenweise – Freistellung. Hier eröffnet der TVöD dem Personalrat Schlupflöcher für den Abschluss von Dienstvereinbarungen - Arbeitsrecht.org. Konkrete Fristen werden jedoch nicht vorgegeben, sondern den Betriebsparteien zur freien Vereinbarung überlassen. Die sprachlich etwas verunglückte Fassung von Buchst. b betrifft zwar auch den Abbau von Zeitschulden. Die Fristen hierfür können jedoch nicht nach dem Umfang des beantragten Freizeitausgleichs gestaffelt werden, sondern allenfalls nach dem Umfang der Zeitschuld. Auch insoweit muss sichergestellt sein, dass die zum Abbau der Zeitschuld erforderliche Mehrarbeit des Arbeitnehmers in den betrieblichen Ablauf passt. Nach Buchst. c die Berechtigung des Arbeitgebers, den Zugriff auf das Arbeitszeitkonto in Grenzen zu steuern, indem es zu bestimmten Zeiten vorgesehen wird.