Zivilrecht (BGB AT, Schuldrecht AT und BT) (30 Karten) Rechtsfähigkeit Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Beginnt bei natürlichen Personen mit der Vollendung der Geburt (§ 1) und endet mit dem Tod (Hirntod). Trennungsprinzip Trennung der schuldrechtlichen Verträge von sachenrechtlichen Übertragungsgeschäften. Abstraktionsprinzip Das Verpflichtungsgeschäft und das Verfügungsgeschäft (dingliches Erfüllungsgeschäft) existieren rechtlich selbstständig und unabhängig voneinander. Invitatio ad offerendum Aufforderung zur Abgabe einer WE und damit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu einem Vertragsschluss. Hier fehlt der Rechtsbindungswille! Falsa demonstratio non nocet Falschbezeichnung schadet nicht. Die Parteien erklären objektiv etwas anderes, als sie subjektiv übereinstimmend wollten. Lediglich rechtlich vorteilhaft Sind nur solche Rechtsgeschäfte oder Zuwendungen, die die Rechtsstellung eines beschränkt Geschäftsfähigen ausschließlich verbessern. Schuldrecht at karteikarten. ( § 107) culpa in contrahendo "Verschulden bei Vertragsverhandlungen" Verletzung des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, die Vertragsanbahnung oder ähnliche geschäftliche Kontakte begrün- deten gesetzlichen Schuldverhältnisses durch Beeinträchtigung der Rechte, Rechtsgüter oder anderer Interessen eines Beteiligten durch einen anderen Beteiligten.
VorteileSchnelle Wiederholung von Aufbauschemata und StreitständenHandliche Ergänzung zum SkriptSchnelle, systematische Überprüfung und Vertiefung des relevanten WissensZur ReiheDie Karteikarten - Komprimierte Darstellung des examensrelevanten Stoffs! Viele Übersichten und Schaubilder zum schnellen Erfassen des Rechtsgebiets! Geeignet zur systematischen Überprüfung Ihres Wissens! Langkamp / Lüdde | Karteikarten Schuldrecht AT 2 | 11. Auflage | 2022 | beck-shop.de. Die ideale Ergänzung zu unserem Skripten-Repertoire zur Vorbereitung auf das Examen! Zum WerkDie Karteikarten Schuldrecht AT 1 umfassen folgende Themen:Das Entstehen des Schuldverhältnissen (rechtsgeschäftliche, rechtsgeschäftsähnlich und gesetzliche)Die schuldrechtlichen Pflichten (Haupt- und Nebenleistungspflichten, Rücksichtnahmepflichten)Die Verletzung schuldrechtlicher Pflichten (Allgemeines Leistungsstörungsrecht: Unmöglichkeit, Verzug, Nichtleistung nach Fristsetzung, sonstige Verletzungen der Leistungs- und Rücksichtnahme, Vertretenmüssen)Der GläubigerverzugZielgruppeStudierende und Examenskandidaten
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